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Leistungsverzeichnis:
Zu den Grundleistungen der Verwaltung gehören insbesondere die unabdingbaren, in den § 27 Absatz 1 + 2 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben. Die Grundleistungen gewähren der Eigentümergemeinschaft eine sachgerechte Verwaltung der gemeinschaftlichen Belange. Die Vergütung der Grundleistung ist mit den vereinbarten, pauschalen Verwaltungsentgelt (wird je Objekt nach Größe und erforderlichen Aufwand gesondert kalkuliert) abgegolten. Folgende Grundleistungen sind zu erbringen.
- Aufstellen eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr.
- Erstellen einer jährlichen Abrechnung über die tatsächlichen Ein- und Ausgaben im Vertragszeitraum.
- Durchführung einer Eigentümerversammlung.
- Aufführung einer Beschlusssammlung über die Beschlüsse der Versammlung.
- Durchführung und Überwachung der Hausordnung.
- Überwachung der Gemeinschaftsverträge.
- Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder über Bankkonten der Volksbank Remscheid / Solingen.
- Rechnerische Prüfung aller Kauf-, Lieferanten-, Dienstleistungs- und Reparaturrechnungen, Hauswart- und Münzkassen.
- Einrichtung und Durchführung einer übersichtlichen, kaufmännisch ordnungsgemäß geführten Buchhaltung.
- Technische Kontrollen am Gemeinschaftseigentum.
- Auftragsvergabe an Handwerker und sonstigen Dienstleister.
- Terminüberwachung bei Angeboten, Aufträgen und Ausführungen.
- Veranlassen von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen.
- Allgemeine Verwaltung.
- Überwachung von Sicherheitseinrichtungen.
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